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   OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17   

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https://dejure.org/2017,9319
OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17 (https://dejure.org/2017,9319)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.03.2017 - 2 B 340/17 (https://dejure.org/2017,9319)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. März 2017 - 2 B 340/17 (https://dejure.org/2017,9319)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 21 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG, § 5 Abs 1 S 1 PartG, § 5 Abs 1 S 2 PartG
    Chancengleichheit bei Berichterstattung vor Landtagswahl ("Elefantenrunde")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CHANCENGLEICHHEIT; ELEFANTENRUNDE; KONZEPT; LANDTAGSWAHL; NPD; RUNDFUNKFREIHEIT; SPITZENKANDIDATEN; TEILNAHMERECHT; UMFRAGE; WAHLBERICHTERSTATTUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17

    Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. Februar 2017 - 3 L 261/17 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 24.2.2017 - 3 L 261/17 - hat das Verwaltungsgericht die Anträge zurückgewiesen.

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17
    In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.1.2017 - 2 BvB 1/13 - sei der NPD lediglich eine verfassungsfeindliche Programmatik bescheinigt, nicht aber deren Verfassungswidrigkeit festgestellt worden.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17
    Zwar haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei redaktionell gestalteten Sendungen vor Wahlen das Recht der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen zu beachten.(vgl. BVerfG, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125,145) Der Ausschluss von einer besonders publikumswirksamen Sendung kann die Chancengleichheit der nicht berücksichtigten Parteien nachhaltig verschlechtern.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerGE 82, 54) Allerdings steht das Recht auf Chancengleichheit des Antragstellers im Widerstreit mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) des Antragsgegners.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02

    "TV-Duell" ohne Westerwelle

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17
    Mit derartigen Sendungen gewähren die Rundfunkanstalten keine Leistungen an Parteien, sondern verfolgen ein journalistisches Konzept zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgabe, die Öffentlichkeit über die von den einzelnen Parteien verfolgten Ziele und Programme sowie über das persönliche Profil einzelner Kandidaten zu unterrichten.(vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15.8.2002 - 8 B 1444/02 -, juris, n.w.N.) Die von dem Antragsgegner geplante "Elefantenrunde" ist eine redaktionell gestaltete Sendung in dem oben geschilderten Sinne.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11

    Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17
    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben danach die Parteien auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung zu berücksichtigen.(vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 28.2.2011 - 9 S 499/11 -, juris) Zur Bestimmung des Teilnehmerkreises ist grundsätzlich das Konzept der redaktionellen Sendung als tragfähiges Differenzierungskriterium geeignet, sofern das Konzept selbst nicht unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit zu beanstanden ist.
  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17
    Zwar haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei redaktionell gestalteten Sendungen vor Wahlen das Recht der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen zu beachten.(vgl. BVerfG, Urteil vom 2.3.1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125,145) Der Ausschluss von einer besonders publikumswirksamen Sendung kann die Chancengleichheit der nicht berücksichtigten Parteien nachhaltig verschlechtern.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.5.1990 - 1 BvR 559/90 -, BVerGE 82, 54) Allerdings steht das Recht auf Chancengleichheit des Antragstellers im Widerstreit mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) des Antragsgegners.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1994 - 10 M 1470/94

    Teilnahme der "Republikaner" an "Wahlhearing"; Landtagswahl; NDR; Partei,

    Auszug aus OVG Saarland, 13.03.2017 - 2 B 340/17
    Ob der betreffenden Partei nach aktuellen Prognosen konkrete Aussichten darauf eingeräumt werden können, in den Landtag einzuziehen, stellt insoweit - ebenso wie die bei vorangegangenen Wahlen erzielten Ergebnisse - ein zulässiges Kriterium dar.(vgl. VGH Mannheim a.a.O., OVG Münster a.a.O., OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.3.1994 - 10 M 1470/94 -, juris) Dies zugrunde legend trägt das journalistische Konzept des Antragsgegners, diejenigen Parteien, die berechtigte Chancen auf einen Einzug in den Landtag haben, zu der Diskussionsrunde einzuladen, dem Gebot der abgestuften Chancengleichheit in ausreichendem Maße Rechnung.
  • VerfGH Saarland, 16.03.2017 - Lv 3/17

    Keine Teilnahme der NPD an der sog. Elefantenrunde des SR -

    gegen 1) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.03.2017 - 2 B 340/17.

    Oberverwaltungsgericht des Saarlandes durch Beschluss vom 13.03.2017 - 2 B 340/17 - zurückgewiesen.

    festzustellen, dass der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.03.2017, Az.: 2 B 340/17, sowie der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24.02.2017, Az.: 3 L 261/17, den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 12 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes, Art. 20 der Verfassung des Saarlandes und Art. 60 Abs. 1 SVerf iVm. Art. 1 Abs. 1 SVerf verletzen, 2. den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen, 3. die Erstattung der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren aus der Landeskasse anzuordnen und weiter 1. den beteiligten Saarländischen Rundfunk im Wege einstweiliger Anordnung zu verpflichten, einen Vertreter des Antragstellers zu der am 16.03.2017 zur Ausstrahlung anstehenden "Elefantenrunde" der Spitzenkandidaten für die am 26.03.2017 stattfindende Wahl zum Landtag des Saarlandes einzuladen,.

  • VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17

    Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR

    Rechtsmittel-AZ: 2 B 340/17.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 3 B 43.21

    Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der

    Voraussetzung ist ein redaktionelles Gesamtkonzept, das dafür Sorge trägt, den von der konkreten Sendung ausgeschlossenen Parteien auf andere Weise hinreichende Publizität zu verschaffen, so dass auch den Parteien, die bisher nicht im Parlament vertreten waren, sich aber gleichwohl nicht nur gelegentlich am politischen Leben beteiligt haben, noch hinreichend Gelegenheit verbleibt, die Wähler zu erreichen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 - juris Rn. 35 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 30. April 2012 - 13 B 528/12 - juris Rn. 10 ff.; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 B 201/03 - juris Rn. 9 f.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. März 2017 - 2 B 340/17 - juris Rn. 16 ff.).

    Darauf wird typischerweise abgestellt, wenn es um die gleichheitswidrige Benachteiligung von Wahlbewerbern geht, die nicht zu bestimmten Diskussionsrunden eingeladen werden (vgl. z.B. OVG Bremen, Beschluss vom 20. Mai 2003 - 1 B 201/03 - juris Rn. 10; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. März 2017 - 2 B 340/17 - juris Rn. 18; OVG Münster, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 - juris Rn. 41 ff.; dazu BVerfG, Beschluss vom 30. August 2002 - 2 BvR 1332/02 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 1 S 2139/17

    Teilnahmerecht einer Splitterpartei an einer Podiumsdiskussion

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass, wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, für die Bemessung der "Bedeutung" einer Partei weitere Kriterien zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 03.12.1968 - 2 BvE 1/67 - BVerfGE 24, 300), darunter unter anderem fundierte Wahlprognosen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.02.2011, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 21.04.2017 - 5 B 467/17 - juris; OVG Saarland, Beschl. v. 13.03.2017 - 2 B 340/17 - juris).
  • VGH Hessen, 17.10.2018 - 8 B 2171/18

    Verteilung von Plakatflächen für Wahlwerbung

    Zwar hat die obergerichtliche Rechtsprechung in Fällen, in denen das Teilhaberecht an einer Diskussionsrunde streitig war, auch fundierte Wahlprognosen für die Bedeutung einer Partei als maßgebendes Kriterium herangezogen (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 13.03.2017 - 2 B 340/17 -, juris Rdnr. 17; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.2017 - 1 S 2139/17 -, juris Rdnr. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.04.2017 - 5 B 467/17 -, Rdnr. 28).
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